Dienstleistungen können nur von Mitgliedern in Anspruch genommen bzw. angeboten werden. Mit einem Mitgliedsbeitrag von 30,00 € bei Einzelmitgliedschaft bzw. 45,00 € mit Lebenspartner oder auch Familien mit Kindern kann jede Bürgerin / jeder Bürger, ob jung oder alt Mitglied werden. Körperschaften / Institutionen zahlen einen Jahresbeitrag von 50,00 €. Einen Aufnahmeantrag finden Sie im Flyer im Downloadbereich.
Die Mitgliedschaft ist frei von jeder Verpflichtung zur Hilfeleistung oder der Inanspruchnahme von Hilfe. Allerdings haben nur Mitglieder Anspruch auf Hilfeleistungen durch Mitglieder, die freiwillig ihre Dienste dem Verein anbieten.
Der Verein ist mildtätig und gemeinnützig. Spenden können steuerlich geltend gemacht werden.
Leistungen durch unsere Helfer werden mit einem Stundensatz von 11,00 € berechnet. Davon erhält der Helfer 8,50 € als Aufwandsentschädigung. Der Verein erhält für seine Vermittlungstätigkeit 2,50 €. Die Entgelte für den Helfer werden entweder monatlich ausbezahlt oder dem Treuhandkonto des Helfers zugeschrieben.
Das Pflegestärkungsgesetz wurde gründlich reformiert und zum 1.Januar 2017 in Kraft gesetzt. Die aus dem neuem Gesetz geforderten Schulungsmaßnahmen haben wir mit Seminaren durchgeführt und verfügen nun über zahlreiche, geschulte Helfer für haushaltsnahe Dienstleistungen und niedrigschwellige Betreuungsangebote zur Entlastung von pflegenden Angehörigen. Der Stundensatz für ausgebildete Helfer beträgt 13,50 Euro, wobei davon der Helfer 8,50 Euro und der Verein 5,00 Euro einbehält.
Für Mitglieder ab anerkannten Pflegegrad I kann der Verein (auf Wunsch), pro Monat, 125,00 Euro, mit den Pflegekassen. abrechnen.
Im beschränkten Zeitrahmen (nicht mehr als 1 ½ Stunden wöchentlich) werden auch Putzleistungen, zu 17 Euro pro Stunde, angeboten. Der Leistungserbringer erhält davon eine Aufwandsentschädigung von 12 Euro. Die restlichen fünf Euro kommen der Vereinskasse zugute.
Die Vergütung für den Einsatz von Wunschgroßeltern wird, pro Stunde, mit fünf Euro die Stunde in Rechnung gestellt. Vier Euro erhalten die Wunschgroßeltern, ein Euro davon wird als Vermittlungspauschale für den Verein einbehalten.